Liebe LeserInnen!

Kaum ist das neue Spielgerät im Sandkasten unseres Schulhofes eingeweiht, ist es schon wieder gesperrt. Da dies auf Verwunderung stieß, folgen Erklärungen zum besseren Verständnis! 

Nach fast 2-jähriger Vorbereitungszeit und einigen Rücksprachen mit der Baubehörde der Stadt Jever errichtete die Kreishandwerkerschaft im Auftrage des Fördervereins der Grundschule die Sandbaustelle.

Aus Sicherheitsgründen musste der Sandkasten um ca. 12 m2 erweitert werden. Eine Baufirma wurde von der Stadt mit der Erweiterung beauftragt. Im Zuge dieser Arbeiten wurde, um geltenden Sicherheitsbestimmungen zu genügen, ein seit Jahren vorhandenes Turngerät mit einem Sandbett umgeben.

Am Donnerstag, den 23. Mai 2002 begutachtete der vom Förderverein bestellte und bezahlte Sachverständige des TÜV Nord e.V. das Werk. Prüfungsgrundlage war das DIN Taschenbuch 105. Die Prüfung ergab zwei Mängel, die aber leicht zu beheben waren.

Das rotweiße Absperrband, welches die Schulkinder während der Bauzeit von der Baustelle fernhielt, konnte eingerollt werden, und die Kinder nahmen begeistert von dem Spielgerät Besitz.

Am Donnerstag, den 30.5.2002 untersuchte ein Mitarbeiter des Bauamts der Stadt Jever während der Schulzeit das Gerät noch einmal und stellte fest, dass die Betonfundamente für die Pfosten nicht den Normen nach EN 1176-1 :1998, Ziff. 4.2.14 entsprechen  und somit eine Gefahrenstelle bilden.

Die Schulleitung wurde umgehend noch am Schulvormittag -sofort nach Rückkehr des Sachbearbeiters ins Rathaus- telefonisch über die  Gefahrenstellen am Gerät und die somit unerlässliche Abperrung unterrichtet.

Da niemand ausschließen kann, dass Kinder beim Spielen verunglücken und es dabei zu  Personenschäden kommen kann, erfolgte umgehend die Sperrung des Gerätes durch den Bauhof.

Unbürokratisch und fürsorglich wurde in bisher auf jeverschen Spielplätzen noch nicht gesehener Weise ein 1,80 m hoher Metallbauzaun mit 10 cm x 27,5 cm großen Maschen um das Spielgerät gezogen, der die unter 12-jährigen Spielplatzbesucher nun vor den Gefahren beim Klettern auf dem Spielgerät schützt.

Mitarbeiter der Kreishandwerkerschaft hätten, wenn sie am Donnerstag umgehend informiert worden wären, noch am selben Tag Abhilfe geschaffen. Nach einem kurzen Telefongespräch  mit dem Konrektor der Grundschule schrägten Arbeiter der Innung am Montag, den 3. Juni 2002, die beanstandeten Fundamente kegelförmig ab.

Am Dienstag, den 4.6.2002 erfolgte eine Begutachtung durch den GUV.
Das Spielgerät darf benutzt werden! 

Der Bauzaun wurde schon nach Schulschluss wieder entfernt!

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Ich hoffe, dass Sie nun die Maßnahmen zum Schutze der Kinder verstehen und nachvollziehen können.

Ulrich Schwerdt